Die Corona-Einrichtungsschutzverordnung wird mit Wirkung ab dem 23. April 2021 geändert. Die neue Fassung ist bereits auf der Internetseite https://www.hessen.de// eingestellt und ist in der Anlage beigefügt.
Die Corona-Einrichtungsschutzverordnung wird mit Wirkung ab dem 23. April 2021 geändert. Die neue Fassung ist bereits auf der Internetseite https://www.hessen.de// eingestellt und ist in der Anlage beigefügt.